KFZ-Handel- und Handwerkversicherung

Das rundet den Schutz Deiner Betriebshaftpflicht erst richtig ab!

Die tägliche Arbeit an oder mit Krafahrzeugen birgt immer wieder Risiken, Es kommt vor, dass Schäden oder Tätigkeiten nicht mehr unter den Schutz einer Inhaltsversicherung bzw. der Betriebshaftpflicht fallen. Probefahrten, Rangierrempler mit Kundenfahrzeugen, Hagelschäden, … - all dies sind Schäden die sich nur über eine KFZ-Handel- und Handwerkversicherung abdecken lassen. Da in diesen Bereichen sehr hohe Kosten anfallen können empfehlen wir hier eine KFZ-Handel- und Handwerksversicherung.

Welche Gefahren und Schäden sind z.B. versichert?

  • Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen.
  • Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Diebstahl, Raub, Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung.
  • Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen (Vandalismus).

KFZ Handel-/Handwerk-Versicherung

Probefahrt mit Kundenfahrzeug

Nach erfolgter Reparatur des Turboladers eines Kundenfahrzeugs unternahm der Mechaniker eine Probefahrt mit dem Wagen. Da er eine Kurve falsch einschätzte, brach ihm das Heck aus. Der Wagen stellte sich quer und rammte dabei ein entgegenkommendes Fahrzeug. An beiden Fahrzeugen entstand ein nicht unerheblicher Sachschaden. Sowohl der Schaden am fremden PKW, wie auch der am Wagen des Kunden wurden von der KFZ-Handel- und Handwerkversicherung der Werkstatt übernommen (Haftpflicht - Schaden am fremden Fahrzeug, Vollkasko -Schaden am Fahrzeug des Kunden).

Probefahrt mit Handelsfahrzeug

Ein Kunde interessierte sich für einen Gebrauchtwagen eines Händlers. Vor dem Kauf wollte er aber auf jeden Fall noch eine Probefahrt unternehmen. Weil der Wagen aber natürlich nicht zugelassen war, musste sich der Händler um den nötigen Haftpflichtversicherungsschutz kümmern. Sonst hätte er gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen. Der Händler montierte seine rote Nummer (06er-Kennzeichen) am Fahrzeug, und konnte so kurzfristig für den nötigen Versicherungsschutz sorgen.

Diebstahl

Das Gelände eines Gebrauchtwagenhändlers liegt an einer stark befahrenen Straße. Nachts wird der Platz mit zwei großen Halogenstrahlern ausgeleuchtet, die über Bewegungssensoren gesteuert werden. Das hindert Diebe allerdings nicht daran, in einer Nacht vier hochwertige Alufelgen und die Nebelscheinwerfer von einem PKW abzumontieren und mitzunehmen. Die KFZ-Handelund Handwerkversicherung übernimmt den Schaden (Teilkaskodeckung).

Hagelschlag

Einige Monate später kommt es in der Region, in welcher der Gebrauchtwagenhändler ansässig ist, zu mehreren starken Hagelschauern. Gut die Hälfte seines Fahrzeugbestands trägt dabei mehr oder weniger schwere Beschädigungen davon. Die KFZ-Handel- und Handwerkversicherung übernimmt auch diese Schäden (Teilkaskodeckung).

Sturz von Hebebühne

Bei einem anderen PKW sollen ebenfalls die Winterräder montiert werden. Dafür wird das Auto zur Hebebühne gefahren und angehoben. Vermutlich wurde eine der Aufnahmen nicht korrekt ausgerichtet, weshalb das Fahrzeug mit lautem Krachen auf einer Seite nach unten stürzt. Seite und Dach des Wagens werden dabei stark eingedellt. Auch hier greift wieder der Schutz der KFZ-Handel- und Handwerkversicherung (Vollkaskodeckung).

Welche zusätzlichen Versicherungen sind weiterhin zu empfehlen?

Zusatzhaftpflicht für das KFZ-Handwerk

(Ergänzung zur Betriebshaftpflicht)
Arbeiten an zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen fallen aus Versicherungssicht in den Bereich der Tätigkeitsschäden. Solche Schäden sind allerdings regelmäßig in Haftpflichttarifen ausgeschlossen. Eine Absicherung bezüglich Instandsetzungs-, Prüfungs- oder sonstiger Arbeiten, die eine Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkom (Ergänzung zur Betriebshaftpflicht) Arbeiten an zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen fallen aus Versicherungssicht in den Bereich der Tätigkeitsschäden. Solche Schäden sind allerdings regelmäßig in Haftpflichttarifen ausgeschlossen. Eine Absicherung bezüglich Instandsetzungs-, Prüfungs- oder sonstiger Arbeiten, die eine Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen von fremden Fahrzeugen oder Anhängern zur Folge haben können, sollten jedoch dringend mit abgesichert werden. Da z. B. eine KFZ-Werkstatt in allererster Linie Fahrzeuge bearbeitet (hierunter fällt auch die Reparatur), bestünde für die Kernhandlung eines solchen Betriebs faktisch kein Versicherungsschutz. Schäden, die man an den zu bearbeitenden Fahrzeugen verursacht, wären also nicht gedeckt. Für den Einschluss muss die Zusatzhaftpflicht abgeschlossen werden. Diese bietet die nötige Erweiterung, wenn auch mit einer deutlich niedrigeren Versicherungssumme (oft 100.000 Euro pro Schadensfall).

Rechtsschutzversicherung

Eine umfangreiche Rechtsschutzversicherung ist ebenfalls sehr empfehlenswert. Ein großer Teil der Streitigkeiten, die letztlich vor Gericht landen, drehen sich um des Deutschen liebstes Kind, das Auto. In kaum einem Bereich sind Kunden kritischer und streitfreudiger. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt aber nicht nur die Kosten, die Ihnen durch Anwalt und Gericht entstehen. Sie bietet Ihnen auch Zugriff auf einen Inkassoservice, der Ihnen die Mühe abnimmt, offenen Rechnungen hinterher laufen zu müssen. Auch rechtliche Beratung per Telefon oder Internet wird inzwischen von vielen Versicherern angeboten – teilweise mit Prüfservice für Verträge aller Art. Eine Rechtsschutzversicherung ist die perfekte erste Anlaufstation, wenn es juristisch werden könnte. Bitte beachten Sie, dass es hier je nach Tarif gewisse Ausschlüsse geben kann (z. B. vertragsrechtliche Streitigkeiten).

Was ist passiert?
Betriebshaftpflicht
Zusatzhaftpflicht
Handel/Handwerk Haftpflicht
Handel/Handwerk Kasko
Der Werkstattmeister unternimmt mit einem Kundenfahrzeug eine Probefahrt. Um einen Unfall zu verhindern, muss er plötzlich ausweichen und fährt gegen einen Bordstein. Dadurch wird ein Reifen zerstört, ansonsten bleibt das Fahrzeug unbeschädigt.
Ein Mitarbeiter unternimmt mit einem Kundenfahrzeug eine Probefahrt. Es kommt zu einem Unfall, bei dem er einen Fußgänger verletzt und dessen Kleidung beschädigt.
Ein Mitarbeiter unternimmt mit einem Kundenfahrzeug eine Probefahrt. Aufgrund einer Unachtsamkeit kommt es zu einem Unfall, bei dem das Fahrzeug des Kunden beschädigt wird.
Beim Rangieren auf dem Werkstatthof stößt der Geselle mit Kundenfahrzeug A gegen Kundenfahrzeug B. Beide Fahrzeuge werden beschädigt.
Ein Kundenfahrzeug fällt bei der Reparatur von der Hebebühne und wird stark beschädigt.
Die Fahrzeughalle wird nachts aufgebrochen, sämtliche Fahrzeuge werden entwendet oder beschädigt.
Auf dem Betriebsgelände wurde im Winter nicht oft genug gestreut. Ein Kunde rutscht infolgedessen auf Glatteis aus und verletzt sich.
Einem Kunden wird von einem Mitarbeiter auf die Schulter getippt, da er auf Ansprache nicht reagiert (vermutlich Werkstattlärm). Dabei hinterlassen die schwarzöligen Finger Abdrücke auf dem hellen Sakko des Kunden, die auch die Reinigung nicht entfernen kann.
Ein Kunde beauftragt wie Werkstatt, den Motor so zu bearbeiten, dass er nicht mehr "klopft". Nach der Reparatur stellt der Kunde fest, dass der Motor immer noch "klopft". Er verlangt Nachbesserung.
Infolge eines fehlerhaften Ölwechsels wird er Motor eines Kundenfahrzeugs schwer beschädigt.
Bei einer Reparatur wird am Zylinderkopf, am Triebwerk und an der Kurbelwelle gearbeitet. Der Zylinderkopf wird fehlerhaft bearbeitet. Infolgedessen werden bei Inbetriebnahme des Fahrzeugs der Zylinderkopf und das Triebwerk beschädigt.
Die Werkstatt erhält den Auftrag, die Hinterachse eines Fahrzeugs auszuwechseln. Versehentlich werden beim Anbringen der Räder die Muttern nicht richtig angezogen. Der Kunde verliert deshalb während der Fahrt ein Rad und verursacht einen Unfall, bei dem er selbst und ein Passant verletzt werden. Weiterhin werden beschädigt: Ein Gartenzaun, die Hinterachse, das Differential und ein Kotflügel.
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