Erst- und Statusinformation

Information nach § 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)

Diese Information geben wir Ihnen, weil das Gesetz es vorschreibt. Sie sagt Ihnen, wer wir sind, in welcher Eigenschaft wir für Sie arbeiten, wie wir bezahlt werden und an wen Sie sich wenden können, wenn Sie mit uns nicht einverstanden sind.

von

EinsPlus Versicherungsmakler GmbH
Am Oberen Luisenpark 7
68165 Mannheim

Geschäftsführer: Navid Ghorbani

Telefon: +49 621 49096060
E-Mail: info(at)einsplus.gmbh
Internet: www.einsplus.gmbh

Handelsregister: Amtsgericht Mannheim, HRB 724276

§34d GewO

Berufsbezeichnung:
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung, erteilt in der Bundesrepublik Deutschland

Als Versicherungsmakler arbeiten wir im Auftrag unserer Kundinnen und Kunden. Wir sind keinem Versicherungsunternehmen zur Vermittlung verpflichtet. Unserer Empfehlung liegt eine ausgewogene Untersuchung einer hinreichenden Zahl von am Markt angebotenen Verträgen und Versicherern zugrunde, sofern wir im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes mit Ihnen vereinbaren. Unsere Tätigkeit umfasst neben der Vermittlung auch die Beratung.

Unsere Eintragung im Vermittlerregister können Sie kostenfrei unter folgender Nummer abrufen:
D-20RX-VF3NR-12

Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde:
Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar
L 1, 2
68161 Mannheim
Telefon: +49 621 1709-0
www.rhein-neckar.ihk24.de

Registerstelle – hier können Sie die Eintragung prüfen:
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 600 585 0 * 0,20 € je Anruf aus dem deutschen Festnetz
www.vermittlerregister.info

Nach § 36 VSBG und § 17 Abs. 4 VersVermV teilen wir mit: Wir sind verpflichtet und bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständig sind:

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Zuständig für alle Sparten außer der privaten Kranken- und Pflegeversicherung.

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Zuständig für die private Kranken- und Pflegeversicherung.

Berufsrechtliche Regelungen:

  • § 34d Gewerbeordnung (GewO)
  • §§ 59 bis 68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
  • Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)

Die Texte sind kostenfrei abrufbar auf www.gesetze-im-internet.de, der Seite des Bundesministeriums der Justiz und der juris GmbH.

Beteiligungen

Wir halten keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Kein Versicherungsunternehmen und kein Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.

Art und Quelle der Vergütung

Unsere Vergütung erfolgt als

  • Courtage, die im Versicherungsbeitrag enthalten ist und vom jeweiligen Versicherungsunternehmen an uns gezahlt wird, oder
  • als gesondert mit Ihnen vereinbarte Zahlung, oder
  • als Kombination aus beidem.

Was im Einzelfall gilt, hängt von Ihren Wünschen und Bedürfnissen und von dem Produkt ab, das wir gegebenenfalls vermitteln. Wir sagen Ihnen das vor Abschluss.

§34c GewO

Eine Erlaubnis nach § 34c GewO liegt uns vor. Eine Erlaubnis zur Finanzanlagenvermittlung nach § 34f GewO besteht nicht.

Zuständige Behörde für die Erlaubnis:
IHK Rhein-Neckar, L 1, 2, 68161 Mannheim

Berufsrechtliche Regelungen sind insbesondere:

  • § 34c Gewerbeordnung (GewO)
  • Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Beschwerdemanagement

Beschwerden über unsere Tätigkeit richten Sie bitte in Textform an die Geschäftsleitung – per E-Mail an info(at)einsplus.gmbh oder per Post an die oben genannte Anschrift. Wir bearbeiten sie unverzüglich. Sie können sich auch unmittelbar an die Aufsichtsbehörde wenden, die IHK Rhein-Neckar.

Stand 01.10.2026

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